Bestattungen Siegbert Mayer

Lichtung der Ruhe

Heimkehr zur Wurzel heißt Stille.
Stille heißt: Rückkehr zur Bestimmung.
Rückkehr zur Bestimmung heißt: Ewigkeit.
Erkennen des Ewigen heißt: Erleuchtung

Der am Fuße von Schloss Bürgeln gelegene Bestattungswald bietet – fernab von Lärm und Hektik – einen würdevollen Ort der letzten Ruhe. Hier dürfen alle Menschen, unabhängig von Wohnort, Nationalität und Religionszugehörigkeit beigesetzt werden.

In einem natürlichen Mischwald aus Douglasien, Tannen, Buchen und Eichen können Bäume, Findlinge (Felsblöcke) oder Baumstümpfe (Wurzelstöcke) als Bestattungsplätze ausgewählt werden. In dem Bestattungswald sind ausschließlich Urnenbeisetzungen vorgesehen. Die Urnen bestehen aus unbehandeltem Holz oder niedriggebranntem Ton, damit sie sich auflösen ohne Schadstoffe zu hinterlassen.

Die natürliche Schönheit des Waldes ist zu jeder Jahreszeit einzigartig, deshalb ist in der »Lichtung der Ruhe – Bürgler Wald« keine Grabpflege notwendig. Gekennzeichnet werden die Bestattungsplätze durch schlichte, persönliche Namensschildchen an den jeweiligen Grabstellen.

Mit der Einrichtung eines Bestattungswaldes wird dem aus dem Wandel der Zeit und der Gesellschaft selbst erwachsenen Bedürfnis nach würdevollen und natürlichen Alternativen zu gewohnten Bestattungsformen sinnvoll Rechnung getragen. Wir laden Sie jetzt schon ein, den Bestattungswald bei Schloss Bürgeln, der Ihnen jederzeit offen steht, selbst zu besuchen.

Plan zur Orientierung

Der Bestattungswald hat eine Fläsche von rund einem Hektar. Er wurde mit Bescheid des Landratamtes Lärrach vom 18. Juli 2013 als Friedhof im Sinne des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg genehmigt und durch Satzung er Gemeinde Schliengen vom 18. Juli 2013 als Bestattungsort gewidmet. Am 8. September erfolgte die Einweihung.

Die gesamte Waldfläche ist in vier Felder eingeteilt. Alle Bestattungsplätze sind in der entsprechenden Farbe nummeriert und dadurch jederzeit leicht auffindbar.

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Besuch des Waldes

Der Bestattungswald kann im Regelfalle zu jeder Zeit betreten werden. Die Gemeinde Schliengen oder ein von ihr beauftragter Dritter kann beim Vorliegen besonderer Gründe des Betretungsrecht für Teilflächen einschränken oder vorübergehend untersagen.

Info-Flyer Download

Hier können Sie sich alle Informationen gebündelt als Flyer herunterladen.

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